Wir sind an Ihrer Seite!

Alltagshilfe

Folgende Unterstützungs- und Entlastungsleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen. Je höher der Pflegegrad, umso mehr Hilfe können Sie durch Ihre Pflegekasse finanziert bekommen. 

Hilfe im Haushalt

  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen, bügeln
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • u.v.m.

soziale Betreuung

  • Gespräche
  • vorlesen
  • Gesellschaftsspiele
  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Terminen
  • Kulturveranstaltungen
  • Besuch von Familie/ Freund*innen
  • u.v.m.

Einkaufshilfe

  • Einkäufe
  • Postgänge
  • sonstige Erledigungen
  • u.v.m.

Antragshilfe

  • Unterstützung in Behördenangelegenheiten 
  • Antragstellungen
  • Kommunikation mit Ärzt*innen, Pflegediensten 
  • und sonstigen Institutionen
  • bei Bedarf Organisation weiterer Hilfen
  • Unterstützung bei E-Mails und digitalen Aufgaben
  • u.v.m.

Hilfen für Familien

  • Betreuung der Kinder bei Pflegegrad der Eltern
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit eigenem Pflegegrad
  • Spielplatzbesuche, Spaziergänge
  • vorlesen, spielen, kochen, backen
  • u.v.m.

Zeit für Wünsche!

  • Teilen Sie mir Ihre Wünsche & Bedürfnisse mit!
  • Gemeinsam finden wir bestimmt Wege zur Umsetzung!
     

Nähere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier 

(durch Anklicken öffnet sich das Dokument)

 

 

Welche Budgets Ihnen für Unterstützungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse zur Verfügung stehen könnten, sehen Sie hier: 

Budget-Übersicht* und hier: Budget-Übersicht Umwandlungsanspruch*  

(durch Anklicken öffnet sich das jeweilige Dokument)

 

 

Bitte beachten Sie: Körperbezogene Leistungen gehören nicht zu unserem Unterstützungs-Angebot. Wenn Sie zusätzlich Hilfe in der Körperpflege benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Pflegedienst.

 

 

* Gewährleistungs- und Haftungsausschluss: Für die in den Budget-Dokumenten genannten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Für evtl. daraus entstehende finanzielle Schäden übernehmen wir keine Haftung. Diese Übersichten haben wir nach bestem Wissen erstellt. Die Rechnung beruht auf den von uns recherchierten Ergebnissen und stützt sich auf die aktuellen Zahlen der Pflegekassen. Ggf. wurden in Ihrem persönlichen Fall bereits Leistungen durch andere Dienste abgerechnet, evtl. stehen Ihnen auch noch Restbudgets aus den vergangenen Monaten zu. Um abschließend sicherzugehen, welchen Anspruch Sie tatsächlich und in welcher Höhe haben, bitten wir Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung zu setzen und dort eine aktuelle Budgetabfrage durchzuführen.

 

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