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Kostenfreier Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Eine professionelle Pflegeberatung für pflegende Angehörige
 

Kostenfreier Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Eine professionelle Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Unsere Gesellschaft wird älter, und damit steigt der Bedarf an Pflege. Viele Angehörige, die ihre Lieben zu Hause pflegen, sind jedoch Laien und verfügen oft nicht über das nötige Wissen zu Pflegepraktiken und Pflegekassenleistungen. Die Pflege eines Familienmitglieds kann daher zu einer großen Herausforderung werden.

Eine professionelle und individuelle Pflegeberatung kann Ihnen helfen, diese Herausforderungen in der Pflege zu meistern und trägt dazu bei die gesetzlichen Anforderungen der Pflegekasse zu erfüllen. Ein wichtiger Bestandteil der Pflegeberatung im deutschen Gesundheitswesen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Dieser Beratungseinsatz ist ein kostenfreier Besuch einer professionellen Pflegekraft bei Ihnen zu Hause. Ziel ist die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und regelmäßige pflegefachliche Unterstützung für die Pflegepersonen zu gewährleisten. Der Beratungseinsatz ist im § 37 Abs. 3 SGB XI geregelt.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist der Beratungseinsatz gesetzlich verpflichtend und muss halbjährlich, und ab Pflegegrad 4 vierteljährlich, erfolgen.

Warum ist der Beratungseinsatz wichtig?

  • Sicherung der Pflegequalität: Der Beratungseinsatz stellt sicher, dass die Pflege zu Hause optimal auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt ist.
  • Information und Unterstützung: Die Pflegeberater*innen vermitteln wertvolles Wissen zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und Leistungen der Pflegekasse.
  • Entlastung für Angehörige: Durch die Beratung erhalten pflegende Angehörige Unterstützung und können ihre eigenen Ressourcen besser schonen.

Unsere Leistungen im Rahmen des Beratungseinsatzes

  • Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch erfahrene und speziell geschulte Pflegeberater*innen
  • Schnelle und unkomplizierte Terminkoordination
  • Ausführliche individuelle Beratung zu u.a. Pflegehilfsmitteln, pflegerischen Risikobereichen, Leistungen der Pflegekasse und Beratung zu relevanten Gesetzeslagen.
  • Eine automatische, dauerhaft wiederkehrende Beratung im Halb- oder Vierteljahrs Takt nach kann vereinbart werden
  • Auf Wunsch weitere Unterstützung im Rahmen individueller Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI zum erweiterten Erlenen relevanter Pflegetechniken
  • Auf Wunsch weitere Unterstützung bei der Beantragung von Pflegekassenleistungen

Nutzen Sie den kostenfreien Beratungseinsatz!

Auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind (z.B. bei Pflegegrad 1), kann ein Beratungseinsatz sehr wertvoll sein und einen großen Mehrwert für Ihre Pflegesituation darstellen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren kostenfreien Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI!

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